Förderfähig ist die spezielle Basisrentenversicherung, die von Versicherungsgesellschaften und neuerdings auch von Investmengesellschaften angeboten wird.
Die Beiträge können monatlich, jährlich oder auch als unregelmäßige Einmalzahlungen geleistet werden.
Auch Zeiten ohne Beitragszahlung sind zulässig.
Voraussetzung für die steuerliche Förderung der Beiträge ist, dass der Vertrag bestimmte Kriterien erfüllt, z.B.:
frühester Rentenbeginn ab Vollendung des 60. Lebensjahrs
die Leistungen können weder übertragen noch beliehen oder verkauft werden
Eine Einmalauszahlung ist nicht möglich, das angesparte Kapital muß verrentet werden
die Versicherungsansprüche können nicht vererbt werden
es besteht die Möglichkeit, den Vertrag um einen Berufsunfähigkeits- oder/und Hinterbliebenenschutz zu ergänzen.



Geförderte Sparformen