Die Beiträge zu einer Basis- oder "Rürup-Rente" werden steuerlich gefördert.
Sie können zusammen mit Zahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zur Alterssicherung für Landwirte als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Für Alleinstehende liegt der Höchstbetrag bei 20.000 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten liegt er bei 40.000 Euro.
In der Übergangsphase bis zum Jahr 2025 können die Beiträge nur zu einem bestimmten Prozentsatz berücksichtigt werden.
Diese Berücksichtigungsquote beträgt im Jahr 2009 68 Prozent (begonnen hat die Berücksichtigungsquote im Jahr 2005 mit 60%).
In den kommenden Jahren steigt die der Anteil der berücksichtigungsfähigen Beiträge jährlich um zwei Prozentpunkte an, bis dann im Jahr 2025 100 Prozent der Beiträge absetzbar sind.



Wie wird gefördert?